Wissenswertes
Hier unterscheiden wir in verschiedenen Kategorien:
1. Psychotherapie, Psychologische Beratung und Coaching
2. Unterschiedliche Berufsgruppen: Wer macht was? Wo sind die Grenzen?
3. Traumaspezifisch: Traumatherapie, Traumafachberatung, Traumacoaching
Psychotherapie, Psychologische Beratung, Coaching
Psychotherapie
- Behandelt psychische Störungen mit Krankheitswert (z. B. Depression, Angststörungen).
- Ist gesetzlich geregelt (z. B. Psychotherapeutengesetz).
- Wird von approbierten Psychotherapeuten durchgeführt.
- Kostenerstattung durch Krankenkassen möglich.
- Langfristige Behandlung
- Diagnostik und wissenschaftlich fundierte Methoden.
Psychologische Beratung
- Unterstützung bei Lebenskrisen, Konflikten, Stress, Entscheidungen.
- Keine Behandlung psychischer Erkrankungen.
- Meist kurz- bis mittelfristige Begleitung.
- Keine Kassenleistung, wird privat gezahlt.
- Fokus auf konkrete Lösungen und Alltagsthemen.
Coaching
- Zielorientierte Begleitung v. a. im beruflichen Kontext (Karriere, Führung, Work-Life-Balance).
- Kein therapeutischer Ansatz, keine Krankheitsbehandlung.
- Zukunfts- und ressourcenorientiert.
- Kurze bis mittlere Dauer (zeitlich begrenzt).
- Nicht geschützt – jeder kann sich Coach nennen.
- Methodenvielfalt aus Psychologie, Management, Kommunikation.
Unterschiede zwischen den Berufsgruppen
1. Psychiater
- Medizinischer Arzt mit Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie.
- Darf Medikamente verschreiben (z. B. Antidepressiva).
- Diagnostiziert und behandelt psychische Störungen, auch schwere wie Schizophrenie, Depression, bipolare Störungen.
- Kann zusätzlich auch Psychotherapie anbieten, wenn Weiterbildung vorhanden ist.
2. Psychologische Psychotherapeuten
- Approbiert (staatlich zugelassen).
- Studium der Psychologie (Master/Diplom) + mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung.
- Darf psychische Erkrankungen mit Krankheitswert behandeln.
- Abrechnung mit Krankenkassen möglich.
- Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.
- Arbeitet mit wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren (z. B. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie).
3. Diplom-Psychologen (bzw. M.Sc. Psychologie)
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie.
- Keine "automatische" Heilerlaubnis – darf keine Psychotherapie im medizinischen Sinne anbieten.
- Tätig in Beratung, Forschung, Diagnostik, Personalwesen etc.
- Kann unterstützend beraten, aber nicht therapeutisch behandeln, wenn keine Psychotherapie-Ausbildung.
- HP Psychotherapie kann beantragt und erteilt werden. Dann: siehe HP Psychotherapie.
4. Heilpraktiker für Psychotherapie
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz).
- Zulassung durch Gesundheitsamt (schriftliche + mündliche Prüfung).
- Darf psychische Störungen behandeln, jedoch nicht alle.
- keine Kassenzulassung.
- Qualifikation und Ausbildungsstand stark variierend.
5. Traumafachberater & Traumapädagogen
- Zusatzqualifikation (keine eigenständige Berufsausbildung).
- Fokus auf traumasensible Begleitung und Stabilisierung
- keine Therapie, Privatleistung.
- Arbeiten häufig unterstützend im sozialen oder pädagogischen Bereich.
- Keine Heilerlaubnis – keine Behandlung psychischer Erkrankungen (es sei denn: Zusatz HP Psychotherapie).
6. Psychologische Berater
- Nicht geschützte Bezeichnung – keine staatlich geregelte Ausbildung.
- Tätig in Lebensberatung, Stressmanagement, Konfliktberatung etc.
- Darf keine psychischen Störungen behandeln.
- Gute Grundlage für die Heilpraktiker für Psychotherapie – Prüfung
- Privatleistung – keine Kassenabrechnung.
7. Coach
- Unregulierter Begriff – jeder darf sich Coach nennen.
- Fokus auf Zielerreichung, Persönlichkeitsentwicklung, Karriere, Führung.
- Keine Heilerlaubnis, keine Behandlung von psychischen Erkrankungen.
- Vielfältiger Hintergrund (z. B. BWL, Kommunikation, Psychologie).
- Oft praxis- und lösungsorientiert, meist kurzzeitbegleitend.
Traumatherapie, Traumafachberatung, Traumacoaching
1. Traumatherapie
- Behandlung psychischer Traumafolgestörungen (z. B. PTBS, komplexe Traumatisierung).
- Durchführung durch approbierte Psychotherapeuten
- Heilkundlich, medizinisch-therapeutischer Auftrag.
- Einsatz wissenschaftlich fundierter Verfahren (z. B. EMDR, Somatic Experiencing, PITT).
- Ziel: Integration traumatischer Erfahrungen, Symptomreduktion.
- Kann oft über Krankenkassen abgerechnet werden.
2. Traumafachberatung
- Beratende Begleitung von Menschen mit Traumaerfahrungen.
- Kein therapeutischer Anspruch, keine Behandlung psychischer Störungen.
- Fokus: Stabilisierung, Psychoedukation, Ressourcenstärkung.
- Zusatzqualifikation (z. B. für Sozialarbeiter, Pädagogen, Berater).
- Zusammenarbeit mit Therapeuten möglich.
- Ziel: Unterstützung im Alltag. Überbrückung, Vorbereitung oder Begleitung einer Therapie.
3. Traumacoaching
- Nicht-therapeutischer Ansatz, arbeitet an Zielen, Selbstwirksamkeit, Resilienz.
- Fokus: Alltagsbewältigung, Handlungsfähigkeit, Potenzialentfaltung trotz Traumaerfahrung.
- Kein Schutzbegriff – Coaching-Ausbildung variiert stark.
- Keine Heilerlaubnis, keine Diagnose oder Behandlung von Traumafolgen.
- Methoden oft aus Coaching, Achtsamkeit, Körperarbeit.
- Begleitend zu Therapie oder in stabilen Phasen denkbar.
Hinweis:
Diese Auflistung soll dir einen ersten Überblick zur Orientierung verschaffen.
Die Informationen zu den Berufsbildern und den Unterschieden sind sorgfältig ausgearbeitet worden. Selbstverständlich können trotz aller Sorgfalt auch Fehler passieren. Sollten wir feststellen, dass sich ein Fehler eingeschlichen hat, werden wir ihn unverzüglich korrigieren.
Trotz allem liegt es in deiner Verantwortung, offene Fragen vor Therapiebeginn mit Psychiatern, Therapeuten, Beratern, Coaches o.ä. zu klären.