Wissenswertes
Hier unterscheiden wir in verschiedenen Kategorien:
1. Psychotherapie, Psychologische Beratung und Coaching
2. Unterschiedliche Berufsgruppen: Wer macht was? Wo sind die Grenzen?
3. Traumaspezifisch: Traumatherapie, Traumafachberatung, Traumacoaching
Psychotherapie, Psychologische Beratung, Coaching
Psychotherapie
- Behandelt psychische Störungen mit Krankheitswert (z. B. Depression, Angststörungen).
- Ist gesetzlich geregelt (z. B. Psychotherapeutengesetz).
- Wird von approbierten Psychotherapeuten durchgeführt.
- Kostenerstattung durch Krankenkassen möglich.
- Langfristige Behandlung
- Diagnostik und wissenschaftlich fundierte Methoden.
Psychologische Beratung
- Unterstützung bei Lebenskrisen, Konflikten, Stress, Entscheidungen.
- Keine Behandlung psychischer Erkrankungen.
- Meist kurz- bis mittelfristige Begleitung.
- Keine Kassenleistung, wird privat gezahlt.
- Fokus auf konkrete Lösungen und Alltagsthemen.
Coaching
- Zielorientierte Begleitung v. a. im beruflichen Kontext (Karriere, Führung, Work-Life-Balance).
- Kein therapeutischer Ansatz, keine Krankheitsbehandlung.
- Zukunfts- und ressourcenorientiert.
- Kurze bis mittlere Dauer (zeitlich begrenzt).
- Nicht geschützt – jeder kann sich Coach nennen.
- Methodenvielfalt aus Psychologie, Management, Kommunikation.
Unterschiede zwischen den Berufsgruppen
1. Psychologische Psychotherapeuten
- Approbiert (staatlich zugelassen).
- Studium der Psychologie (Master/Diplom) + mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung.
- Darf psychische Störungen mit Krankheitswert behandeln.
- Abrechnung mit Krankenkassen möglich.
- Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.
- Arbeitet mit wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren (z. B. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie).
2. Diplom-Psychologen (bzw. M.Sc. Psychologie)
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie.
- Keine Heilerlaubnis – darf keine Psychotherapie im medizinischen Sinne anbieten.
- Tätig in Beratung, Forschung, Diagnostik, Personalwesen etc.
- Kann psychologische Beratung durchführen, aber keine Behandlung psychischer Störungen.
- HP Psychotherapie kann beantragt und erteilt werden. Dann: siehe HP Psychotherapie.
3. Heilpraktiker für Psychotherapie
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz).
- Zulassung durch Gesundheitsamt (schriftliche + mündliche Prüfung).
- Darf psychische Störungen behandeln, jedoch nicht alle.
- keine Kassenzulassung.
- Qualifikation und Ausbildungsstand stark variierend.
4. Traumafachberater / Traumapädagogen
- Zusatzqualifikation (keine eigenständige Berufsausbildung).
- Fokus auf traumasensible Begleitung und Stabilisierung
- keine Therapie.
- Arbeiten häufig unterstützend im sozialen oder pädagogischen Bereich.
- Keine Heilerlaubnis – keine Behandlung psychischer Erkrankungen (es sei denn: Zusatz HP Psychotherapie).
5. Psychologische Berater
- Nicht geschützt – keine staatlich geregelte Ausbildung.
- Tätig in Lebensberatung, Stressmanagement, Konfliktberatung etc.
- Darf keine psychischen Störungen behandeln.
- Gute Grundlage für die Heilpraktiker für Psychotherapie – Prüfung
- Privatleistung – keine Kassenabrechnung.
6. Coach
- Unregulierter Begriff – jeder darf sich Coach nennen.
- Fokus auf Zielerreichung, Persönlichkeitsentwicklung, Karriere, Führung.
- Keine Heilerlaubnis, keine Behandlung von psychischen Erkrankungen.
- Vielfältiger Hintergrund (z. B. BWL, Kommunikation, Psychologie).
- Oft praxis- und lösungsorientiert, meist kurzzeitbegleitend.
Traumatherapie, Traumafachberatung, Traumacoaching
1. Traumatherapie
- Behandlung psychischer Traumafolgestörungen (z. B. PTBS, komplexe Traumatisierung).
- Durchführung durch approbierte Psychotherapeuten
- Heilkundlich, medizinisch-therapeutischer Auftrag.
- Einsatz wissenschaftlich fundierter Verfahren (z. B. EMDR, Somatic Experiencing, PITT).
- Ziel: Integration traumatischer Erfahrungen, Symptomreduktion.
- Kann über Krankenkassen abgerechnet werden.
2. Traumafachberatung
- Beratende Begleitung von Menschen mit Traumaerfahrungen.
- Kein therapeutischer Anspruch, keine Behandlung psychischer Störungen.
- Fokus: Stabilisierung, Psychoedukation, Ressourcenstärkung.
- Zusatzqualifikation (z. B. für Sozialarbeiter, Pädagogen, Berater).
- Zusammenarbeit mit Therapeuten möglich.
- Ziel: Unterstützung im Alltag. Überbrückung, Vorbereitung oder Begleitung einer Therapie.
3. Traumacoaching
- Nicht-therapeutischer Ansatz, arbeitet an Zielen, Selbstwirksamkeit, Resilienz.
- Fokus: Alltagsbewältigung, Handlungsfähigkeit, Potenzialentfaltung trotz Traumaerfahrung.
- Kein Schutzbegriff – Coaching-Ausbildung variiert stark.
- Keine Heilerlaubnis, keine Diagnose oder Behandlung von Traumafolgen.
- Methoden oft aus Coaching, Achtsamkeit, Körperarbeit.
- Begleitend zu Therapie oder in stabilen Phasen denkbar.