Wissenswertes

Hier unterscheiden wir in verschiedenen Kategorien:

1. Psychotherapie, Psychologische Beratung und Coaching

2. Unterschiedliche Berufsgruppen: Wer macht was? Wo sind die Grenzen?

3. Traumaspezifisch: Traumatherapie, Traumafachberatung, Traumacoaching

Psychotherapie, Psychologische Beratung, Coaching

Psychotherapie

  • Behandelt psychische Störungen mit Krankheitswert (z. B. Depression, Angststörungen).
  • Ist gesetzlich geregelt (z. B. Psychotherapeutengesetz).
  • Wird von approbierten Psychotherapeuten durchgeführt.
  • Kostenerstattung durch Krankenkassen möglich.
  • Langfristige Behandlung
  • Diagnostik und wissenschaftlich fundierte Methoden.

Psychologische Beratung

  • Unterstützung bei Lebenskrisen, Konflikten, Stress, Entscheidungen.
  • Keine Behandlung psychischer Erkrankungen.
  • Meist kurz- bis mittelfristige Begleitung.
  • Keine Kassenleistung, wird privat gezahlt.
  • Fokus auf konkrete Lösungen und Alltagsthemen.

Coaching

  • Zielorientierte Begleitung v. a. im beruflichen Kontext (Karriere, Führung, Work-Life-Balance).
  • Kein therapeutischer Ansatz, keine Krankheitsbehandlung.
  • Zukunfts- und ressourcenorientiert.
  • Kurze bis mittlere Dauer (zeitlich begrenzt).
  • Nicht geschützt – jeder kann sich Coach nennen.
  • Methodenvielfalt aus Psychologie, Management, Kommunikation.

 

Unterschiede zwischen den Berufsgruppen

1. Psychologische Psychotherapeuten

  • Approbiert (staatlich zugelassen).
  • Studium der Psychologie (Master/Diplom) + mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung.
  • Darf psychische Störungen mit Krankheitswert behandeln.
  • Abrechnung mit Krankenkassen möglich.
  • Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.
  • Arbeitet mit wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren (z. B. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie).

2. Diplom-Psychologen (bzw. M.Sc. Psychologie)

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie.
  • Keine Heilerlaubnis – darf keine Psychotherapie im medizinischen Sinne anbieten.
  • Tätig in Beratung, Forschung, Diagnostik, Personalwesen etc.
  • Kann psychologische Beratung durchführen, aber keine Behandlung psychischer Störungen.
  • HP Psychotherapie kann beantragt und erteilt werden. Dann: siehe HP Psychotherapie.

3. Heilpraktiker für Psychotherapie

  • Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz).
  • Zulassung durch Gesundheitsamt (schriftliche + mündliche Prüfung).
  • Darf psychische Störungen behandeln, jedoch nicht alle.
  • keine Kassenzulassung.
  • Qualifikation und Ausbildungsstand stark variierend.

4. Traumafachberater / Traumapädagogen

  • Zusatzqualifikation (keine eigenständige Berufsausbildung).
  • Fokus auf traumasensible Begleitung und Stabilisierung
  • keine Therapie.
  • Arbeiten häufig unterstützend im sozialen oder pädagogischen Bereich.
  • Keine Heilerlaubnis – keine Behandlung psychischer Erkrankungen (es sei denn: Zusatz HP Psychotherapie). 

5. Psychologische Berater

  • Nicht geschützt – keine staatlich geregelte Ausbildung.
  • Tätig in Lebensberatung, Stressmanagement, Konfliktberatung etc.
  • Darf keine psychischen Störungen behandeln.
  • Gute Grundlage für die Heilpraktiker für Psychotherapie – Prüfung 
  • Privatleistung – keine Kassenabrechnung.

6. Coach

  • Unregulierter Begriff – jeder darf sich Coach nennen.
  • Fokus auf Zielerreichung, Persönlichkeitsentwicklung, Karriere, Führung.
  • Keine Heilerlaubnis, keine Behandlung von psychischen Erkrankungen.
  • Vielfältiger Hintergrund (z. B. BWL, Kommunikation, Psychologie).
  • Oft praxis- und lösungsorientiert, meist kurzzeitbegleitend.

Traumatherapie, Traumafachberatung, Traumacoaching

1. Traumatherapie

  • Behandlung psychischer Traumafolgestörungen (z. B. PTBS, komplexe Traumatisierung).
  • Durchführung durch approbierte Psychotherapeuten 
  • Heilkundlich, medizinisch-therapeutischer Auftrag.
  • Einsatz wissenschaftlich fundierter Verfahren (z. B. EMDR, Somatic Experiencing, PITT).
  • Ziel: Integration traumatischer Erfahrungen, Symptomreduktion.
  • Kann über Krankenkassen abgerechnet werden.

2. Traumafachberatung

  • Beratende Begleitung von Menschen mit Traumaerfahrungen.
  • Kein therapeutischer Anspruch, keine Behandlung psychischer Störungen.
  • Fokus: Stabilisierung, Psychoedukation, Ressourcenstärkung.
  • Zusatzqualifikation (z. B. für Sozialarbeiter, Pädagogen, Berater).
  • Zusammenarbeit mit Therapeuten möglich.
  • Ziel: Unterstützung im Alltag. Überbrückung, Vorbereitung oder Begleitung einer Therapie.

3. Traumacoaching

  • Nicht-therapeutischer Ansatz, arbeitet an Zielen, Selbstwirksamkeit, Resilienz.
  • Fokus: Alltagsbewältigung, Handlungsfähigkeit, Potenzialentfaltung trotz Traumaerfahrung.
  • Kein Schutzbegriff – Coaching-Ausbildung variiert stark.
  • Keine Heilerlaubnis, keine Diagnose oder Behandlung von Traumafolgen.
  • Methoden oft aus Coaching, Achtsamkeit, Körperarbeit.
  • Begleitend zu Therapie oder in stabilen Phasen denkbar.

 

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